Kriterien für Barrierefreiheit

Die wichtigsten Prüfverfahren stützen sich auf vier globale Prinzipien, um die Barrierefreiheit von Web-Angeboten sicherzustellen. Diese gelten nicht nur für Internetseiten, sondern sind auch auf mobile und Software-Anwendungen übertragbar. Die Expertinnen und Experten für barrierefreie IT des iDESkmu-Projekts bedienen sich für die Entwicklung des Prüfverfahrens für Dokumentenmanagementsysteme dieser vier Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Wahrnehmbarkeit

Um eine umfassende Wahrnehmbarkeit für eine IT-Lösung zu gewährleisten, wird das Zwei-Sinne-Prinzip (oder auch Zwei-Kanal-Prinzip) angewendet. Das bedeutet, dass jeder Inhalt, jede Funktion und jede Interaktion einer IT-Lösung durch mindestens zwei Sinne zugänglich gemacht werden muss. Können beispielsweise Videos durch eine Beeinträchtigung des Sehsinns nicht wahrgenommen werden, muss der Inhalt mittels einer Audiodeskription durch den Hörsinn vermittelt werden. Ein anderes Beispiel: Bilder müssen durch einen Alternativtext beschrieben werden.

Die Wahrnehmbarkeit kann u. a. auch durch eine angepasste Bildschirmgröße, Screenreader, ausreichende, variierbare Kontraste oder auch angemessene, anpassbare Schriftgrößen und gut lesbare (serifenlose) Schriftarten deutlich verbessert werden.

In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) werden die Kriterien für Wahrnehmbarkeit in

  • Textalternativen,
  • anpassbar und
  • unterscheidbar

unterteilt.

Bedienbarkeit

Webseiten sollen nicht nur über die Maus, sondern auch per Tastatur nutzbar sein. Für die Bedienbarkeit spielt außerdem eine durchdachte Navigation eine entscheidende Rolle. Dazu zählen unter anderem eine klare Strukturierung des Inhalts mit Zwischenüberschriften, eine nachvollziehbare Reihenfolge (der Inhalte und bei Tastaturbedienung) und aussagekräftige Linktexte.

Auch der Zeitfaktor gehört in diese Kategorie, da der Einsatz eines Screenreaders oder eine eingeschränkte Lesekompetenz eine verlängerte Zeitspanne zur Vermittlung der Inhalte benötigen.

Verständlichkeit

Zu allererst geht es bei diesem Prinzip um die verwendete Sprache, die die Inhalte vermitteln soll. Eine klare, möglichst einfache Sprache, die Fach- und Fremdwörter sowie Abkürzungen vermeidet, garantiert eine hohe Konsistenz bei der Vermittlung der Inhalte. Aber auch eine konsistente Navigation und klar verständliche Interaktionen fallen darunter. Die WCAG unterscheiden für die Verständlichkeit zwischen den Kriterien

  • lesbar,
  • vorhersehbar und
  • Hilfestellung bei der Eingabe.

Robustheit

Beim Robustheits-Prinzip stehen die Kompatibilität und Konformität im Vordergrund. So soll gewährleistet werden, dass alle in Frage kommenden assistiven Technologien und Hilfsmittel individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer eingesetzt werden können. Dafür ist die Einhaltung von definierten Standards unumgänglich.

Diese vier Prinzipien zielen zwar auf eine universelle Zugänglichkeit, ihre Einhaltung führt aber gleichzeitig zu einer besseren Usability und Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer - auch in beeinträchtigenden Umgebungen (z. B. laute oder grelle Räumlichkeiten). Beschäftigt sich ein Unternehmen damit, Barrieren an einer ausgewählten Softwareanwendung, wie hier im Projekt die Dokumentenmanagementsysteme, zu erkennen, diese an die Entwicklerinnen und Entwickler zu kommunizieren und in zukünftige Vergabeverfahren zu integrieren, dann erwerben das Management und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens grundlegende Fähigkeiten, die auf weitere Systeme angewendet werden können und den Aufgaben der Digitalisierung mit konkreten Kompetenzen begegnet.