Kommunikation mit Softwareentwickler*innen

Barrierefreiheit als Teil des Entwicklungsprozesses

Während noch vor wenigen Jahren in der Softwareentwicklung streng auf vordefinierte Ziele geachtet wurde, bestimmen heute meist agile Methoden die Entwicklung von Anwendungssoftware. In der Qualitätssicherung von Entwicklungsprozessen sind auch immer Kriterien für Barrierefreiheit integriert. Diese berücksichtigen automatisch Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Allerdings meist nur in zufälliger und beliebiger, also nicht nachprüfbarer Form. Erst wenn es konkrete Kriterien zur Überprüfung des Grades der Umsetzung der Barrierefreiheit gibt, die Teil der Qualitätssicherung sind, kann davon gesprochen werden, dass Barrierefreiheit tatsächlich Teil des Entwicklungsprozesses ist. Diese Kriterien werden jedoch meist nicht entwickelt, da die Kosten und der Aufwand hierfür nicht kalkulierbar scheinen. Hier setzt das Projekt iDESkmu an.

Überschaubarer Aufwand für Barrierefreiheit

Das Projekt iDESkmu (inklusive Dokumentenmanagementsysteme und Enterprise Content Managementsysteme in kleinen und mittleren Unternehmen), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert wird, bietet Unterstützung bei der Integration von Kriterien barrierefreier IT in Entwicklungsprozesse. Das Projektteam geht der Frage nach, ob alle Kriterien der Barrierefreiheit für jede Softwareanwendung berücksichtigt bzw. formell geprüft werden müssen. Beispielsweise wird man seltener Videos oder komplexe Gestensteuerungen in Dokumentenmanagementsystemen vorfinden. Bilder dagegen schon, allerdings nicht unbedingt in allen Bereichen der Anwendung. So könnte eine überschaubare Anzahl an zu prüfenden Kriterien Teil der Qualitätssicherung einzelner Module einer Anwendung sein. In der Konsequenz wird der damit verbundene Aufwand nicht nur kalkulierbar, sondern auch überschaubar.

iDESkmu bietet maßgeschneiderte Lösungen für schon bald bindende Anforderungen

Das Projektteam betrachtet dafür die potenziellen Module eines DMS-Arbeitsplatzes (z. B. Eingabemodul, Archivierungs- und Verwaltungsmodul, Ausgabemodul) und ordnet ihnen Prüfkriterien zu. Die modulbasierten Prüfkataloge bieten den Vorteil, dass bereits im Vorfeld der zu erwartende Aufwand eingegrenzt und somit leichter kalkuliert werden kann. Letztendlich wird dadurch die Implementierung vereinfacht.

Der European Accessibility Act – EAA sieht vor, dass nicht nur öffentliche, sondern auch private Arbeitgeber, die auf dem europäischen Markt agieren, bis spätestens 2025 dazu verpflichtet werden, ihre IT-Produkte barrierefrei anzubieten. Da sich Software-Entwicklungsprozesse sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sollten sich Entscheider*innen und vor allem Entwickler*innen bereits jetzt mit den Anforderungen und deren Umsetzung beschäftigen.

iDESkmu bietet hierfür den optimalen Einstieg. Bis 2022 können Sie die Angebote im Rahmen des Projektes nutzen, um z. B. Ihre Mitarbeiter*innen, insbesondere Entwickler*innen, im Rahmen von Workshops für die Thematik zu sensibilisieren. Gemeinsam können dann Kriterien gefunden werden, welche für die Barrierefreiheit Ihrer Anwendung(en) wesentlich sind. Wir unterstützen auch Ihre Qualitätssicherung, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten. Unsere Leistungen im Rahmen des Projektes iDESkmu sind für Sie kostenlos.